Wie bringe ich mein Haus sicher durch den ersten Winter?

Kurz gesagt
Wasser ist das Risiko. Wird das Haus im Winter bewohnt, muss es so geheizt werden, dass Rohre und Toiletten nicht frieren. Steht es leer, stellen Sie das Wasser ab und entleeren die Leitungen. Lassen Sie jemanden vor Ort nach dem Haus sehen und sprechen Sie mit Ihrer Versicherung.
Bewohnt oder leer
Die Faustregel der Versicherer ist einfach. Wird das Haus im Winter genutzt und die Leitungen bleiben gefüllt, muss es so warm bleiben, dass Rohre und Toiletten nicht einfrieren. Wird es nicht genutzt, schließen Sie das Wasser am Haupthahn, öffnen alle Wasserhähne und lassen die Leitungen leerlaufen.
Leer stehendes Haus
- Haupthahn zu, alle Hähne auf, Leitungen leerlaufen lassen.
- Warmwasserbereiter entleeren.
- In die Siphons von Waschbecken, Dusche und Abflüssen Frostschutz füllen. Versicherer nennen dafür Brennspiritus (rödsprit), mit Wasser im Verhältnis eins zu eins verdünnt.
- Das gilt auch bei Fußbodenheizung. Auf sie ist im Winter bei Leerstand kein Verlass.
Nach dem Winter
Frostschäden zeigen sich oft erst, wenn die Temperatur steigt und das Wasser wieder aufgedreht wird. Prüfen Sie deshalb Leitungen und Anschlüsse in Ruhe, bevor Sie den Haupthahn voll öffnen, und lassen Sie bei einem Haus, das lange kalt stand, die Elektrik ansehen.
Wer sieht nach dem Haus?
Wenn Sie nicht da sind, braucht das Haus jemanden: für Schnee auf dem Dach, eine geräumte Zufahrt, einen Kontrollgang nach Sturm und Kälte. Fragen Sie Nachbarn oder einen Hausservice vor Ort. Auch Schornstein und Feuerstätte gehören dazu: Reinigung und Brandschutzkontrolle regelt die Kommune, fragen Sie beim Kauf nach dem letzten Protokoll.
Die Versicherung
Der Versicherer Folksam weist darauf hin, dass fehlender Schutz die Entschädigung mindern kann. Lesen Sie deshalb die Bedingungen Ihrer Hausversicherung vor dem ersten Winter und fragen Sie nach, was bei Leerstand gefordert wird.
Quellen
- VersichererLänsförsäkringar: Winterfest machen (Merkblatt)
- VersichererIf Skadeförsäkring: Frostschäden an Ferienhäusern (Pressemitteilung)
- VerbraucherKonsumenternas Försäkringsbyrå: Wasserschäden nach kaltem Winter (Pressemitteilung)
Gesetze und Behörden belegen die Regel, Statistiken die Zahlen, Ratgeber und Presse die Praxis. Vor einer Entscheidung bitte die Originalquelle öffnen.
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Diese Antwort erklärt die Regel und nennt die Quelle. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung für Ihren Einzelfall. Was wir nicht belegen können, kennzeichnen wir als offen.
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